Bebauungsplan "Baisinger Weg" - 1. Änderung in Rottenburg am Neckar - Ergenzingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 04.04.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Baisinger Weg" in Rottenburg am Neckar Ergenzingen gem. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl I, S. 2414) mit den jeweils gültigen Änderungen, zu ändern und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden. Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Baisinger Weg" - 1. Änderung die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg geändert werden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB durchgeführt werden soll.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Baisinger Weg" verfolgt die Stadt Rottenburg am Neckar das Ziel, bestehende Baulücken zu aktivieren und das Wohngebiet in einem städtebaulich verträglichen Umfang einer Nachverdichtung zuzuführen. Damit soll insbesondere Wohnraum für die Deckung des örtlichen Bedarfs geschaffen werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Baisinger Weg" - 1. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Baisinger Weg" und die Begründung sowie die geänderten örtlichen Bauvorschriften liegen in der Eingangshalle des Rathauses der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18,

vom Montag, den 24.04.2017 bis Dienstag, den 23.05.2017 -je einschließlich-
- Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 11:45 Uhr
- Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
- Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum kann die Bebauungsplanänderung mit der Begründung und den zu ändernden örtlichen Bauvorschriften auch im Rathaus des Stadtteils Ergenzingen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung bei Aufstellung eines Bebauungsplanes unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in Ergenzingen eine zusätzliche Informationsveranstaltung durchgeführt.

Diese findet am Donnerstag, den 11. Mai 2017 in der Neuen Mensa der Gemeinschaftsschule im Gäu Ergenzingen, Kornstraße statt.
Beginn 19:00 Uhr

Bei dieser Veranstaltung werden die Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich dargelegt und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Anregungen zur Planung senden Sie bitte schriftlich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse an

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Alternativ können Sie Anregungen per Fax, E-Mail oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten vorbringen.

Fax: 07472/165-302
E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

21.04.2017 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgerollter Plan