In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes "Westlich der Eyacher Straße" in Eckenweiler

Auf Grund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl I, S. 2414) mit den jeweils gültigen Änderungen, hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Sitzung am 24.01.2017 den Bebauungsplan "Westlich der Eyacher Straße" in Rottenburg am Neckar-Eckenweiler als Satzung beschlossen und örtliche Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg erlassen.

Der Bebauungsplan dient insbesondere der Schaffung von Wohnbauplätzen zur Deckung des örtlichen Bedarfs.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
18.08.2017 - Stadtplanungsamt


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