Neue Anforderungen beim Austausch von Heizungsanlagen - Informieren Sie sich über das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Zum 01. Juli 2015 trat für Wohn- und Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg die Neufassung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Kraft. Die Agentur für Klimaschutz und die Stadtverwaltung laden alle interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein, mehr über die Änderungen des badenwürttembergischen Gesetzes zu erfahren.

Was Sie erwartet:
Herr Daniel Bearzatto, Geschäftsführer der Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen, informiert Sie über die neuen gesetzlichen Vorschriften beim Austausch von Heizungsanlagen und stellt die unterschiedlichen Erfüllungsmöglichkeiten dar.
Daneben werden auch die neuen Fördersätze des BAFA-Förderprogramms "Heizen mit erneuerbaren Energien" beleuchtet, welche seit dem 01. April 2015 für solarthermische Anlagen, Wärmepumpen und Biomassekessel gelten.

Wann: Montag, den 07.12.2015, 19.00 bis 20.30 Uhr
Wo: Neuer Sitzungssaal C 201 (Rathaus, Marktplatz 24, 2.OG, Eingang Burgsteige, Gebäude C, barrierefrei)
Eintritt: frei

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie an diesem Abend dabei wären. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich! Für weitere Informationen zu dieser Veranstaltung wenden Sie sich an den Klimaschutzmanager unter 07472 / 165-289 oder an die Agentur für Klimaschutz 07071 / 5402.
10.11.2015 - Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz


Zusätzliche Informationen und Dienste

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