Förderprogramm Heizungsoptimierung

Seit dem 01. August 2016 gibt es das neue Förderprogramm "Heizungsoptimierung" des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi).

Das Förderprogramm hat zum Ziel Heizungseigentümer durch Zuschüsse zu Optimierungsmaßnahmen wie den Heizungspumpentausch oder den Hydraulischen Abgleich zu motivieren. Die Potentiale der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung von Gebäuden sollen mit diesem Programm ausgeschöpft werden.

Gefördert werden Investitionen in folgende Tatbestände:
1. Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente
  • Umwälzpumpen und
  • Warmwasser-Zirkulationspumpen
2. Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:
  • voreinstellbaren Thermostatventilen
  • Einzelraumtemperaturreglern
  • Strangventilen
  • Technik zur Volumenstromregelung
  • Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
  • Pufferspeichern
  • die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve

Informieren Sie sich unbedingt vor der Auswahl der Pumpen, ob diese die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Eine Liste der förderfähigen Pumpen finden Sie unten.

Nicht gefördert werden folgende Maßnahmen:
  • Maßnahmen in Neubauten
  • Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht
  • die Anschaffung und die Installation gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen
  • Eigenleistungen
  • Nebenleistungen, wie z. B. Wandverkleidungsarbeiten, Entsorgungsleistungen.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
  • Privatpersonen
  • Unternehmen (sofern die Bedingungen der „De-minimis“-Beihilfe erfüllt sind)
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Wie stelle ich den Antrag?
Die Antragstellung erfolgt online in zwei Schritten.
  1. Vor Maßnahmenbeginn müssen Sie sich online auf der BAFA-Homepage registrieren. Der Link für die Registrierung wird in der Rubrik "Formulare" ab dem 01.08.2016 freigeschaltet. Sie erhalten dann eine elektronische Eingangsbestätigung mit persönlicher Registriernummer. Mit der Realisierung der Maßnahme können Sie dann auf eigenes finanzielles Risiko beginnen.
  2. Nach Umsetzung der Maßnahme und innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung können Sie Ihre für die Antragstellung relevanten Daten eingeben und an das BAFA übermitteln. Der Link für die Antragstellung wird in der Rubrik "Formulare" ab dem 15.08.2016 freigeschaltet. Das über dieses Portal anschließend erzeugte Antragsformular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und mit allen Rechnungen in Kopie hochladen. Die zu fördernden Maßnahmen müssen in der Rechnung eindeutig und klar markiert werden. Gewerbliche Antragsteller reichen zusätzlich die De-minimis-Erklärung ein. Dieses Formular erhalten Sie bei der Antragstellung.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der nach der Umsetzung der Maßnahmen und Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen an den Antragssteller überwiesen wird.

Ist eine Kumulierung von Fördermitteln möglich?
Die Förderung nach dieser Richtlinie ist nicht kombinierbar mit anderen Förderungen aus öffentlichen Mitteln für dieselben Maßnahmen. Weiterhin ist die Inanspruchnahme einer steuerlichen Förderung gemäß §35a Abs.3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerksleistungen) für in diesem Programm geförderte Maßnahmen ausgeschlossen.

Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung Heizungsanlagen
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1001
11.08.2016 - Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz


Zusätzliche Informationen und Dienste

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