Ortschaftsrat Hailfingen

Information aus der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates vom 13.03.2014

Bekanntgabe von nichtöffentlich gefassten Beschlüssen:

Der Vorsitzende gab bekannt, dass der Ortschaftsrat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen hat, den städtischen Bauplatz Flst. Nr. 4814, Am Weiher zu verkaufen. Die Interessenten hätten allerdings ihren Antrag zwischenzeitlich zurückgezogen.
Außerdem hat der Ortschaftsrat beschlossen, eine Teilfläche mit ca. 903 m² des Gewerbegrundstücks Flst. Nr. 613/15 an der Etzwiesenstraße an eine Firma für Land- u. Baumaschinentechnik, sowie eine Teilfläche mit ca. 15 a 17 m² des Flst. 613/15 an eine Metallbaufirma zu verkaufen.
Weiter hat der Ortschaftsrat seine Zustimmung für den Erwerb eines Grundstücks in der Rosengartenstraße erteilt.

Herstellung von Urnenstelen auf dem Friedhof:

Der Ortschaftsrat hat der Aufstellung von Urnenstelen in der vom Tiefbauamt vorgestellten Form zugestimmt. Der Standort der Stelen ist der Grünstreifen in Verlängerung des neu gerichteten Weges beim Haupteingang. Die Gestaltung der Urnenstelen bzw. die Festlegung der Anzahl der Urnenkammern erfolgt mit der Besichtigung von entsprechenden Mustern zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort auf dem Friedhof.

Ausbau der Oberndorfer Straße – Vorstellung der Planung:

Herr de la Croix vom städtischen Tiefbauamt erläuterte die Ausbauplanung:
Die Stadt Rottenburg am Neckar beabsichtigt die innerörtliche Erschließungsstraße Oberndorfer Straße durch einen Straßenvollausbau endgültig herzustellen. Der Bauanfang beginnt an der Einmündung zur Hadolfinger Straße, das Ende der Baustrecke befindet sich kurz nach der Einmündung der Hochwiesenstraße.
Von Bauanfang bis auf Höhe des Schulgartens ist geplant, die Verkehrsfläche als „verkehrsberuhigter Bereich“ auszuweisen. Das bedeutet, dass in diesem Bereich alle Haupt- u. Nebenflächen niveaugleich angelegt werden müssen. Auf Grund der eingeschränkten Geschwindigkeit (5-7 km/h) des Fahrverkehrs ist eine bauliche Abgrenzung zwischen Gehweg- und Fahrbahnfläche nicht zulässig. Es gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Zuordnung bzw. Orientierung kann durch eine optische (farbliche) Gestaltung erfolgen. Zur Kennzeichnung des „verkehrsberuhigten Bereiches“ werden alle Zu- und Ausfahrten baulich so angelegt, dass ein Rundbordstein mit 3 cm Anschlag überfahren werden muss. Mit der Verwendung der Pflasterung wird dieser Bereich zusätzlich baulich hervorgehoben, was gleichfalls zur Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs führt.
Der weitere Ausbau der Oberndorfer Straße mit einseitig geführtem Gehweg wird bituminös ausgestaltet. Die gesamte Ausbaulänge der Oberndorfer Straße beträgt ca. 210 m. Der einseitige Gehweg (Breite 1,50 m) verläuft am nördlichen Straßenrand. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,0 m. Diese wird aufgrund lokaler Zwangspunkte (Grundstücksgrenzen) teilweise unterschritten.
Zur Führung des Straßenwassers wird am südlichen Fahrbahnrand der Oberndorfer Straße ein Pflaster 3-Zeiler angelegt über den das Wasser über Straßenabläufe in die bestehende Ortskanalisation eingeleitet wird.
Die Straßenbeleuchtung wird komplett erneuert.

Der Ortschaftsrat stimmte der Planung zum Ausbau der Oberndorfer Straße zu.



Unterstützung von Bürgerprojekten:

Der Ortschaftsrat bewilligte dem Musikverein Hailfingen e. V. einen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro für die Renovierung des Feuerwehrgerätehauses. Die Elterninitiative „Spielplatz Spielbergstraße“ erhält 2.000 Euro für die Umgestaltung bzw. Aufwertung des Kinderspielplatzes „Auf dem Berg“.

Oliver Schlamp
Ortsvorsteher
17.03.2014 - Verwaltungsstelle Hailfingen


Zusätzliche Informationen und Dienste

Haus in der Dorfmitte