Ergänzungssatzung "Rötenweg" in Rottenburg am Neckar-Baisingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 04.04.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Ergänzungssatzung "Rötenweg" in Rottenburg am Neckar-Baisingen gem. § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl I, S. 2414) mit den jeweils gültigen Änderungen aufzustellen und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Das Plangebiet der Ergänzungssatzung "Rötenweg" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
17.05.2017 - Stadtplanungsamt


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