Ortschaftsrat Hailfingen

Information aus der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Hailfingen vom 06.07.2017

Die einzige Frage in der Bürgerfragestunde bezog sich auf die künftige Verwendung des Bauhofgebäudes nach der Eingliederung des Bauhofes Hailfingen in den Stützpunktbauhof Ergenzingen. Das künftige Nutzungskonzept muss jedoch erst noch festgelegt bzw. beraten werden.

Dem Bauhofkonzept der Stadt Rottenburg am Neckar stimmte der Ortschaftsrat grundsätzlich zu. Herr Wielinski von den Technischen Betrieben Rottenburg stellte hierzu in einer Power-Point-Präsentation das auf das Pflegekonzept aufbauende Bauhofkonzept (modifiziert auf den Stützpunktbauhof Ergenzingen) vor, das mit dem Stützpunktbauhof Wurmlingen / Wendelsheim / Oberndorf begonnen wurde. Als 2. Schritt sollen nun die Stadtteilbauhöfe Hailfingen und Seebronn in den Stützpunktbauhof Ergenzingen eingegliedert werden, dem bisher schon Ergenzingen, Baisingen u. Eckenweiler angehören.
Das Bauhofkonzept ist aufgebaut auf dem erarbeiteten Grünkonzept zur Optimierung der Grünpflege in der Gesamtstadt. Die Umsetzung mit der Eingliederung von Hailfingen und Seebronn in den Stützpunktbauhof Ergenzingen ist für den 01.10.2017 vorgesehen.

Der Ortschaftsrat erhielt weiter Kenntnis von den Baugesuchen
• Errichtung eines Geräteschuppens, Flst. Nr. 4818, Am Steig 8
• Umnutzung des Kinderzimmers im EG des bestehenden Wohngebäudes in einen Kosmetiksalon, Flst. Nr. 86/2, Rosengartenstraße 19
• Neubau eines Wohngebäudes mit einer Wohnung und einer Garage, Flst. Nr. 574/9, Am Pfarrgarten
• Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes, Flst. Nr. 133/4, Schmale Gasse 30.

Unter Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ berichtete die Vorsitzende insbesondere vom Opening im Jugendraum Hailfingen vom 30.06.2017: Junge Hailfinger, die volljährig sind, haben sich bei der Konzeptfindung massiv eingebracht. Auch in Abstimmung mit dem Jugendreferat ist die neue Konzeption erstellt worden. Der Jugendraum selber ist aufgeräumt und gereinigt worden und nunmehr in einem guten Zustand. Die Jugendraumnutzung wird eine Änderung erfahren. Es gibt künftig zwei Zeitfenster: Freitags von 17.00 Uhr bis max. 21.00 Uhr ist für Jugendliche von 12-15 Jahren geöffnet. Betreut werden die Jugendlichen dann von Marco Stöffler. Die 16-18jährigen Jugendlichen können den Jugendraum bis 24.00 Uhr nutzen. Die jungen Erwachsenen haben keine zeitliche Begrenzung.

Sabine Kircher
Ortsvorsteherin
10.07.2017 - Verwaltungsstelle Hailfingen


Zusätzliche Informationen und Dienste

Haus in der Dorfmitte