Ortschaftsrat Seebronn

Information aus der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Seebronn vom 28.06.2017

Dem Bauhofkonzept der Stadt Rottenburg am Neckar stimmte der Ortschaftsrat grundsätzlich zu. Die Personalsituation in Bezug auf den Stützpunktbauhof Ergenzingen muss von der Stadtverwaltung allerdings noch gesondert dargestellt werden. Bürgermeister Thomas Weigel erläuterte eingangs die Bestandsaufnahme der Grünflächen der Gesamtstadt Rottenburg sowie das erarbeitete Grünpflegekonzept. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Rottenburg, Martin Beer stellte in einer Power-Point-Präsentation das auf das Pflegekonzept aufbauende Bauhofkonzept (modifiziert auf den Stützpunktbauhof Ergenzingen) vor, das mit dem Stützpunktbauhof Wurmlingen / Wendelsheim / Oberndorf begonnen wurde. Als 2. Schritt sollen nun die Stadtteilbauhöfe Seebronn und Hailfingen in den Stützpunktbauhof Ergenzingen eingegliedert werden, dem bisher schon Ergenzingen, Baisingen u. Eckenweiler angehören.
Das Bauhofkonzept ist aufgebaut auf dem erarbeiteten Grünkonzept zur Optimierung der Grünpflege in der Gesamtstadt. Die Umsetzung mit der Eingliederung von Seebronn und Hailfingen in den Stützpunktbauhof Ergenzingen ist für den 01.10.2017 vorgesehen.


Der Ortschaftsrat beschloss folgende Anmeldungen zum Haushaltsplan 2018:

Finanzhaushalt mit festgelegter Rangfolge:

  1. Grunderwerb für Wohnbauentwicklungsprogramm / Kostenermittlung durch Kämmerei
  2. Sanierung Rathaus (Sockel / Außensanierung – Feuchteschäden) - Planungsrate / 50.000 € bzw. Kostenangabe durch Fachamt
  3. Ausbau Gässle (im Finanzplan für 2018 enthalten / 230.000 €
  4. Orientierungs- / Verkehrsleitsystem / 25.000 €
  5. Anlegung Reihengräber auf dem Friedhof / 5.000 €
  6. Möblierung Bürgersaal (15 Tische / 60 Stühle) / 12.000 €
  7. Wassersauger (Ersatzbeschaffung) für die Feuerwehr / 2.600 €
  8. Motorsäge (Ersatzbeschaffung) für die Feuerwehr / 2.200 €
  9. Erwerb Schutzbodenaufrollhilfe (MZH) / 1.900 €
  10. Erwerb von unbebauten Grundstücken (im Finanzplan für 2018 enthalten / 230.000 €
  11. Veräußerung von unbebauten Grundstücken (Einnahme / im Finanzplan für 2018 enthalten) / 115.000 €
  12. Ausbau Plettenbergstraße – Planungsrate / Kostenangabe durch Tiefbauamt

Finanzplan:

• 2019
-Straßenbau „Im Wiesengrund“ (im Finanzplan für 2019 enthalten) / 241.000 €
-Ausbau Plettenbergstraße / Kostenangabe durch Tiefbauamt
-Veräußerung von unbebauten Grundstücken (Einnahme / im Finanzplan für 2019 enthalten) / 115.000 €
-Planungsrate für die Instandsetzung des Parkplatzes beim Sportgelände (vor dem Sportheim), der auch als Verkehrsübungsplatz genutzt wird, einschließlich der Zufahrt über die Sontheimer Straße
-Umbau Trainingssportplatz (Kunstrasen) / 450.000 €
-Ausbau Spitalgasse – Planungsrate
-Freudenstädter Straße / Verkehrssicherungsmaßnahmen

• 2020
-Ausbau Spitalgasse
-Instandsetzung des Parkplatzes beim Sportgelände (vor dem Sportheim), der auch als Verkehrsübungsplatz genutzt wird, einschließlich der Zufahrt über die Sontheimer Straße

Ergebnishaushalt (Anmeldungen zusätzlich zum letztjährigen Budget):

-Instandsetzung von Grabumrandungen / Friedhof / 6.000 €
-Geräte, Schläuche, Spinde, Scheinwerfer für Feuerwehr / 3.000 €
-Ausstattung, Spiele, Netzabdeckung Sandkasten, Bücher, Material für städt. KiGa / 2.700 €
-Erneuerung der Küche im Bürgersaal (Budget Hochbauamt) / 17.000 €
-Schallschutzmaßnahmen im Gymnastikraum Halle (Budget Hochbauamt) / 35.000 €
-Sanierung des Baumbestands Grundschule und Friedhof (Budget Tiefbauamt / Hochbauamt)


Der Ortschaftsrat erhielt weiter Kenntnis von den Baugesuchen:
• Errichtung eines Wohnzimmeranbaus an das bestehende Wohngebäude, Flst. Nr. 182/3, Kirschenrain 7
• Errichtung einer Terrassenüberdachung und Windschutzverglasung, Flst. Nr. 5874, In den Wehrgärten 39
• Neubau eines Wohngebäudes mit einer Wohnung und Doppelgarage, Flst. Nr. 190/1, Stiegelwiesenstraße 9


Zu der Anwohneranfrage (Unterschriftenliste) zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Betzengasse und Pfarrgasse verlas die Vorsitzende eine fachliche Stellungnahme des städtischen Ordnungsamtes. Das Ordnungsamt sieht hier keine konkrete Gefahrenlage, die eine weitere Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, über die bestehende Regelung (Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) hinaus erfordern würde.


Ute Hahn
Ortsvorsteherin
11.07.2017 - Verwaltungsstelle Seebronn


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