Hinweis zu den Stimmzetteln für die Bundestagswahl 24. September 2017

Alle Stimmzettel für die Bundestagswahl am 24. September 2017 haben rechts oben eine abgeschnittene Ecke.

Damit blinde oder sehbehinderte Wähler sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen können, haben alle Stimmzettel des Wahlkreises 290 Tübingen eine ertastbare Kennung am oberen rechten Rand des Stimmzettels in Form einer abgeschnittenen Ecke.
Muster
18.08.2017 - Wahlamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Wahlurne mit Stimmzetteln wird ausgeleert