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Kampfhund - Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft
Kontakt
- Zuständige Stelle:
- Stadtverwaltung
Ordnungsamt
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Ortspolizeibehörde / Feuerwehr / Gewerbe / Markt / Sprengstoff / Obdachlose / Sonstiges - E-Mail:
- ortspolizeibehoerde@rottenburg.de
- Telefon:
- 07472 / 165-245
- Telefax:
- 07472 / 165-298
- Öffnungzeiten:
-
- Mo. – Fr.
- 08:00 – 12:00 Uhr
- Do.
- 14:00 – 18:00 Uhr
- Adresse:
- Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
1. Stock, Zimmer D 106
72108 Rottenburg am Neckar
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- Fahrplanauskunft
- Postanschrift:
- Stadtverwaltung
Postfach 29
72101 Rottenburg am Neckar
Beschreibung
Hunde der Rassen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" gelten als besonders gefährlich und aggressiv. Wenn Sie einen Hund einer dieser Rassen halten wollen, benötigen Sie deshalb eine Erlaubnis zum Halten eine Kampfhundes.
Sie können sich jedoch von der Pflicht zu dieser Erlaubnis befreien lassen. Dazu müssen Sie als Halter oder Halterin eines solchen Hundes die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegen.
Über die Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft entscheidet die zuständige Ortspolizeibehörde. Die Verhaltensprüfung ist dabei eine wichtige Entscheidungsgrundlage der Ortpolizeibehörde.
Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Ihr Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist.
Das Bestehen der Verhaltensprüfung ist nicht ausreichend, wenn das Verhalten des Hundes deutliche Aggressivität erkennen lässt.
Voraussetzungen
- Ihr Hund weist keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auf
- Verhaltensprüfung für Kampfhunde durch die Ortspolizeibehörde
Hinweis: Prüfungen anderer Organisationen werden nicht anerkannt.
Verfahrensablauf
Die Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft müssen Sie beantragen. Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich überwiegend aufhalten.
Legen Sie die Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung der zuständigen Stelle vor. Die Ortspolizeibehörde wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen oder Nachweise zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft Sie außerdem benötigen.
Die Ortspolizeibehörde entscheidet nach eigenem Ermessen.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung
- Nachweis, dass Ihr Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist
Hinweis: Die einzelnen Gemeinde- und Stadtverwaltungen entscheiden nach ihrem Ermessen darüber, wie der Nachweis zu führen ist und ob er erbracht wurde.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wenden Sie sich für Informationen hierzu an die zuständige Stelle.
Frist / Dauer
je nach Gemeinde unterschiedlich
Kosten
je nach Gemeinde unterschiedlich
Sonstiges
Weitere Hinweise finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen:
Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH)
Zusätzliche Informationen und Dienste

Merkblatt zur Hundehaltung
Das Ordnungsamt der Stadt Rottenburg hat ein Merkblatt für Hundebesitzer aufgelegt, das Sie über folgende Link herunterladen können.
Landesportal service-bw
Im Landesportal Baden-Württemberg finden Sie weitere Informationen zu Dienstleistungen aller Behörden im Land.
Gesicherte E-Mail
Sie können mit der Ortspolizeibehörde auch über eine gesicherte E-Mail-Verbindung kommunizieren. Über den ersten Link erhalten Sie weitere Informationen, der zweite führt Sie direkt auf die Eingabemaske.
