1. Änderung des Bebauungsplanes "Dätzweg II - 2. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 22.02.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Dätzweg II - 2. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen zu ändern und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Dätzweg II - 2. Bauabschnitt" - 1. Änderung die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg geändert werden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes stützt die Entwicklung des Urbanen Gebiets zusätzlich, da entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes Gewerbe, Dienstleistung und Wohnen umgesetzt werden soll. Der Stadteingang in das Urbane Gebiet soll durch eine markante Neubebauung städtebaulich hervorgehoben werden und eine Adressbildung ermöglichen. Hierfür wird die derzeit geringe Höhe auf dem Baufeld MU 8 entsprechend auf das Niveau der Umgebungsbebauung angehoben.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Dätzweg II - 2. Bauabschnitt" - 1. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
21.03.2022 - Stadtplanungsamt


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