1. Änderung des Bebauungsplanes "Öchsner II" in Rottenburg am Neckar - Ergenzingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 16.11.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Öchsner II" in Rottenburg am Neckar - Ergenzingen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen zu ändern und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden. Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Öchsner II" - 1. Änderung die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg geändert werden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Rottenburg am Neckar das Ziel, Planungsrecht für den Neubau des Pflegeheims und für betreutes Wohnen zu schaffen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Öchsner II" - 1. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
19.11.2021 - Stadtplanungsamt


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