1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportgelände Hemmendorf" in Rottenburg am Neckar - Hemmendorf

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 24.05.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Sportgelände Hemmendorf" in Rottenburg am Neckar-Hemmendorf gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen zu ändern und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Sportgelände Hemmendorf" die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg geändert werden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für den Neubau einer Einfeld-Halle in Hemmendorf geschaffen werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Sportgelände Hemmendorf" - 1. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
20.06.2022 - Stadtplanungsamt


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