1. Änderung des Bebauungsplanes "Wasenäcker-Erweiterung" in Seebronn

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 27.11.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Wasenäcker-Erweiterung" in Rottenburg am Neckar-Seebronn gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, zu ändern und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Mit der geplanten 1. Änderung soll nun die Ansiedlung von weiteren kleinen und mittleren Betrieben ermöglicht werden. Zu diesem Zweck werden die überbaubaren Grundstücksflächen angepasst. Die Erschließung wird in der Form erweitert, dass die Stichstraße sowie die Regenwasser-Ableitung nach Norden hin verlängert wird.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Wasenäcker-Erweiterung" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
17.12.2018 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgerollter Plan