2. Änderung des Bebauungsplanes "Baisinger Weg" in Rottenburg am Neckar-Ergenzingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 23.01.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den seit 29.10.1999 rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Baisinger Weg" in Rottenburg am Neckar-Ergenzingen gem. § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634), zu ändern und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Baisinger Weg" die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg geändert werden.

Der zu ändernde Bereich des Bebauungsplanes "Baisinger Weg" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
02.02.2018 - Stadtplanungsamt


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