2. Änderung des Bebauungsplanes "Burgäcker Äuble II" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 04.06.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Burgäcker Äuble II" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen zu ändern und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine verträgliche Nachverdichtung durch Erhöhung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten im Planbereich angestrebt werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Burgäcker Äuble II" - 2. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Burgäcker Äuble II" und die Begründung liegen im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29

von Montag, dem 24.06.2019 bis Mittwoch, dem 24.07.2019 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
14.06.2019 - Stadtplanungsamt


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07472 / 165-380

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Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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