2. Änderung des Bebauungsplanes "Höllsteig" in Ergenzingen

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 25.09.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Höllsteig" in Rottenburg am Neckar-Ergenzingen gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, zu ändern und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Im Zuge des Änderungsverfahrens „Höllsteig“ – 2. Änderung wird die Möglichkeit geschaffen das gesamte Grundstück Flst. Nr. 4660/8 einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Auf etwa der Hälfte der Grundstücksfläche von Flst. Nr. 4660/8 (westlicher Bereich) sieht der Bebauungsplan „Höllsteig“ bisher einen „öffentlichen Parkplatz“ vor. Dieser Parkplatz wurde auf dem vorgesehenen Flurstück 4660/8 nicht realisiert, sondern auf dem südlich angrenzenden Grundstück.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Höllsteig“ – 2. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Höllsteig“ und die Begründung liegen in der Eingangshalle des Rathauses der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18,
von Montag, dem 08.10.2018 bis Donnerstag, dem 08.11.2018 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum kann die Bebauungsplanänderung mit der Begründung auch im Rathaus des Stadtteils Ergenzingen während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
28.09.2018 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Plan