2. Änderung des Bebauungsplanes "Kreuzerfeld-Süd" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 25.09.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Kreuzerfeld-Süd" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen zu ändern und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Am 19.02.2019 hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Bebauungsplanänderung "Kreuzerfeld – Süd" in der Fassung vom 10.12.2018 gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen, aufgrund der großen Nachfrage, Baugrundstücke für eine Wohnbebauung und für einen Quartierstreff geschaffen werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Kreuzerfeld-Süd" - 2. Änderung ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:
61_BP_Kreuzerfeld-Süd_2. Änderung_ÜbersichtsplanBild vergrößern
Übersichtsplan.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kreuzerfeld-Süd" und die Begründung liegen in der Eingangshalle des Rathauses der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18,

von Montag, dem 11.03.2019 bis Mittwoch, dem 10.04.2019 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Unterlagen zur Auslegung
Anregungen zur Planung senden Sie bitte schriftlich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse an

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Alternativ können Sie Stellungnahmen per Fax, E-Mail oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten vorbringen.

Fax: 07472 / 165 - 302
E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
11.03.2019 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

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