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2. Änderung des Bebauungsplans "Eugen-Bolz-Gymnasium" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Eugen-Bolz-Gymnasium" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern und das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.
Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Eugen-Bolz-Gymnasium" die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg geändert werden.
Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Weiterentwicklung eines bestehenden innerstädtischen Bildungsstandortes gesichert werden.
Das Plangebiet des Bebauungsplans "Eugen-Bolz-Gymnasium" – 2. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll die Weiterentwicklung eines bestehenden innerstädtischen Bildungsstandortes gesichert werden.
Das Plangebiet des Bebauungsplans "Eugen-Bolz-Gymnasium" – 2. Änderung ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planteil mit Deckblattänderung, Textteil, Begründung, örtlichen Bauvorschriften und den Untersuchungen zum Artenschutz mit Informationen zu Vögeln, Fledermäusen, artenschutzrechtlicher Bewertung nach § 44 BNatSchG und Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, sowie der schalltechnischen Untersuchungen mit Informationen zu Geräuscheinwirkungen, Außenlärmpegel und Anforderungen an den Schallschutz in der Zeit von
Dienstag, dem 07.04.2026 bis einschließlich Donnerstag, dem 07.05.2026
auf dieser städtischen Internetseite eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29 im Zeitraum von
Dienstag, dem 07.04.2026 bis einschließlich Donnerstag, dem 07.05.2026
- Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zur Verfügung gestellt.
Während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@rottenburg.de übermittelt werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar (Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar) abgegeben werden.
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme, der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Dienstag, dem 07.04.2026 bis einschließlich Donnerstag, dem 07.05.2026
auf dieser städtischen Internetseite eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29 im Zeitraum von
Dienstag, dem 07.04.2026 bis einschließlich Donnerstag, dem 07.05.2026
- Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
zur Verfügung gestellt.
Während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@rottenburg.de übermittelt werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar (Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar) abgegeben werden.
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme, der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
02.04.2026 - Stadtplanungsamt
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