4. Änderung des Bebauungsplanes "Hinter dem Schloss" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 29.03.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Hinter dem Schloss" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen zu ändern und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden. Weiterhin sollen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Hinter dem Schloss" die örtlichen Bauvorschriften gem. § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg geändert werden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes soll eine verträgliche Nachverdichtung durch Aufstockung der Wohneinheiten je Wohngebäude in Teilen des Gebiets angestrebt werden. Zu dem wird im Bereich der Rostocker Straße 5, 7 und 9 die Nutzungsschablone dahingehend geändert, dass künftig die Umsetzung eines Satteldachs mit einer DN von 18° - 25° als auch eines Flachdachs möglich ist.

Das Plangebiet der 4. Bebauungsplanänderung „Hinter dem Schloss“ ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
08.04.2022 - Stadtplanungsamt


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