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5. Änderung des Bebauungsplanes "Siebenlinden I" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt
Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 19.04.2016 und 19.02.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Siebenlinden I" in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen zu ändern und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.
Am 24.09.2019 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Die Ansiedlung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben soll durch die 5. Änderung des Bebauungsplans "Siebenlinden I" gesteuert werden, um die strukturelle Qualität der angrenzenden Wohnbereiche zu sichern und die befürchtete Niveauabsenkung der Gebiete zu verhindern.
Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Siebenlinden I" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Ansiedlung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben soll durch die 5. Änderung des Bebauungsplans "Siebenlinden I" gesteuert werden, um die strukturelle Qualität der angrenzenden Wohnbereiche zu sichern und die befürchtete Niveauabsenkung der Gebiete zu verhindern.
Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Siebenlinden I" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
04.10.2019 - Stadtplanungsamt
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