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Abwrackprämie für Roller
Wer ein altes aber noch fahrbereites Kraftrad mit Verbrennungsmotor außer Betrieb nimmt, kann jetzt eine Prämie für ein neues Elektrozweirad erhalten. Das Förderprogramm des Landes richtet sich an alle in Baden-Württemberg ansässige gewerbliche, gemeinnützige oder kommunale Einrichtungen (auch Fahrschulen und Freiberufler).
Die Förderung beträgt 50 % der Beschaffungskosten des Standardmodells (ohne Sonderausstattung), höchstens jedoch 1.500 € pro S-Pedelec, 2.500 € pro E-Kraftrad bis 45 km/h (EG-Fahrzeugklasse L1e) und 3.500 € pro E-Kraftrad ab 45 km/h (EG-Fahrzeugklasse L3e). Für Elektrolastenräder gibt es noch einmal ein eigenes Förderprogramm.
Vorausgesetzt ist, dass das alte Kraftrad mindestens seit 1. Juni 2018 auf Sie zugelassen ist, fachgerecht entsorgt wird und Sie das neue Elektrozweirad mindestens 3 Jahre im Einsatz haben werden. Außerdem sollten Sie zuallererst den Förderantrag stellen. Denn erst wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie das Altfahrzeug außer Betrieb nehmen und Verträge zur Neubeschaffung eingehen.
Vorausgesetzt ist, dass das alte Kraftrad mindestens seit 1. Juni 2018 auf Sie zugelassen ist, fachgerecht entsorgt wird und Sie das neue Elektrozweirad mindestens 3 Jahre im Einsatz haben werden. Außerdem sollten Sie zuallererst den Förderantrag stellen. Denn erst wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, können Sie das Altfahrzeug außer Betrieb nehmen und Verträge zur Neubeschaffung eingehen.
Weitere Informationen:
- Informationen und Antragsformular Abfwackprämie
der L-Bank - Flyer Abwrackprämie
des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg
01.07.2020 - Stabsstelle Umwelt und Klimaschutz