Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gem. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen für den Bereich "Steinbruch" – Änderung Nr. 32 in Rottenburg am Neckar – Frommenhausen soll gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Im Süden wird die geplante Fläche für Aufschüttungen und Abgrabungen um rd. 1,8 ha bis zur Gemarkungsgrenze erweitert, dafür wird die Fläche für Aufschüttungen und Abgrabungen im Nordosten entsprechend um rd. 5,0 ha in eine landwirtschaftliche Fläche umgewandelt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich "Ehehalde" und "Hintere Ehehalde" – Änderung Nr. 45 in Rottenburg am Neckar – Kernstadt. Die bisherige „geplante Sonderbaufläche Gartenhausgebiete“ soll aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen und durch die Darstellung einer FNL (Fläche zur Entwicklung von Natur und Landschaft) ersetzt werden. Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat weiterhin beschlossen, dass gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit beteiligt wird – die Beteiligung findet als Auslegung statt.

Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 10.08.2020 bis einschließlich Donnerstag, dem 10.09.2020 durchgeführt. Unter Anwendung des Plansicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 werden die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderungen Nr. 32 und Nr. 45 und die Entwürfe der Begründung auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 10.09.2020 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29, der Stadt Rottenburg am Neckar in der Zeit vom 10.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020 während nachstehender Öffnungszeiten ergänzt.
  • Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus; halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans:
Begründung mit einem Auszug des Umweltberichts zur 3. Regionalplanänderung, dieser enthält Informationen zum:
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser (Schutzgebiete, Fließgewässer, Stillgewässer)
  • Schutzgut Luft, Klima (Kalt-/Frischluftentstehungsgebiet)
  • Schutzgut Fauna, Flora, biologische Vielfalt (Naturschutzgebiet, Bannwald, Schonwald, § 33-Biotop, Waldbiotop, flächenhaftes Naturdenkmal, Brutstätten von Feldlerche und Wachtel)
  • Schutzgebiet Landschaft (Landschaftsschutzgebiet, Streuobstwiesen-, Heidelandschaft)
  • Schutzgut Mensch (Gesundheit) Bevölkerung
  • Schutzgut Sachwerte, kulturelles Erbe (Bodendenkmal)
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
  • Monitoring zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
  • Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Lebensraumtypen-Analyse

Zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans:
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und biologische Vielfalt sind nicht zu erwarten.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der FNP-Änderungen unberücksichtigt bleiben.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen zusätzlich auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach, zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
10.08.2020 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


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