Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bereich "Kreuzerfeldsporthalle" - Änderung Nr. 47 in Rottenburg am Neckar - Kernstadt beschlossen.

Die zu ändernde Fläche ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wird in eine geplante Fläche für den Gemeinbedarf umgewandelt.

Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 09.01.2023 bis einschließlich Mittwoch, dem 08.02.2023 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird die Flächennutzungsplanänderung Nr. 47 und die Begründung einschließlich Umweltbericht, sowie die wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 08.02.2023 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29, der Stadt Rottenburg am Neckar in der Zeit vom 09.01.2023 bis einschließlich 08.02.2023 während nachstehender Öffnungszeiten ergänzt.
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen zusätzlich auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Begründung mit Umweltbericht
Da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, dienen die Ergebnisse des Umweltberichts zum Bebauungsplan „Kreuzerfeldsporthalle“ auch für die Begründung zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans. Wesentliche Ergebnisse wie folgt:
  • Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes
  • Brutvogelkartierung
  • Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter Fläche, Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
  1. Landratsamt Tübingen:
    • - Naturschutz: Erstellung Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung im Rahmen der Umweltprüfung, insekten- und fledermausverträgliche Leuchtmittel, Vogelschlagmaßnahmen, Verringerung Größe Plangebiet, standortangepasste u. gebietsheimische Bepflanzung
    • - Umwelt und Gewerbe: Immissionsschutz (Erstellung Lärmschutzgutachten wird empfohlen), Niederschlagswasserbeseitigung (dezentrale Beseitigung des Niederschlagswassers prüfen)
    • - Forst: Waldabstand (30 Meter) einzuhalten
    • - Landwirtschaft: Vorrangflur II, keine Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen planen und umsetzen
    • - Verkehr und Straßen: Bereitstellung v. Bus-Abstellmöglichkeiten
  2. Regierungspräsidium Tübingen
    • - Raumordnung: Hinweis auf regionaler Grünzug (Vorbehaltsgebiet), Gebiet für Bodenerhaltung (Vorbehaltsgebiet)
    • - Landwirtschaft: Vorrangflur II, keine Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlich nutzbaren Flächen planen und umsetzen
  3. Regionalverband Neckar-Alb: Hinweis auf regionaler Grünzug (Vorbehaltsgebiet), Gebiet für Bodenerhaltung (Vorbehaltsgebiet)
  4. Landesamt für Denkmalpflege: Aufnahme Hinweis Denkmalschutz § 20 DSchG, Kulturdenkmal
  5. Regierungspräsidium Freiburg, Landesforstverwaltung: Hinweis zu Waldabstand, Erholungswald angrenzend
  6. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau: Hinweise Geotechnik, Boden, mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz
  7. Zweckverband Wasserversorgung Ammertal-Schönbuchgruppe: ASG nicht betroffen

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der FNP-Änderungen unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
09.01.2023 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


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