Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bereich "Schloss Weitenburg" - Änderung Nr. 50 in Starzach - Sulzau beschlossen.

Die zu ändernde Fläche ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche und gemischte Baufläche dargestellt und wird in eine Grünfläche und ein geplantes sonstiges Sondergebiet umgewandelt.

Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 22.05.2023 bis einschließlich Donnerstag, dem 22.06.2023 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird die Flächennutzungsplanänderung Nr. 50 und die Begründung einschließlich Umweltbericht auf dieser Internetseite der Stadt Rottenburg am Neckar zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 22.06.2023 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen von

Montag, dem 22.05.2023 bis einschließlich Donnerstag, dem 22.06.2023
  • Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen zusätzlich auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Begründung mit Umweltbericht:
Da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, dienen die Ergebnisse des Umweltberichts zum Bebauungsplan „Schloss Weitenburg“ – 1. Änderung auch für die Begründung zur 50. Änderung des Flächennutzungsplans. Wesentliche Ergebnisse wie folgt:
  1. Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes (Baumrodungen im Zeitraum November bis Februar; Baumaßnahmen bei geeigneter Witterung bzw. zeitliche Beschränkung auf den Zeitraum außerhalb der Aktivitätsphase von Fledermäusen s.o.)
  2. Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter
    • - Arten und Lebensräume (Fledermäuse und Vögel; Baumrodungen werden durch Neupflanzung ausgeglichen)
    • - Mensch (Fokus auf Aspekt Erholung)
    • - Boden (keine Erhöhung der Bodenversiegelung)
    • - Grund- und Oberflächenwasser (anfallendes, unbelastetes Oberflächenwasser wird zurückgehalten und dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt; Vorgabe von Verwendung wasserdurchlässiger Beläge; kein Schadstoffeintrag durch Auswaschung Metalle etc.; Drainagen sind unzulässig)
    • - Klima und Luft (Bebauung beschränkt sich auf die bereits versiegelte Fläche; Versiegelungsgrad geringfügig kleiner als bisher)
    • - Landschaft (Gebietsumgestaltung hat angesichts der bereits erfolgten Nutzung der Fläche keine nachteiligen Umweltauswirkungen; Bäume entlang Zufahrt wurden zum Erhalt festgesetzt; Baum- und Heckenpflanzungen sind ansonsten als Ersatz bei Rodungen vorgesehen; Wiese im Süden bleibt erhalten)
  3. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
22.05.2023 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


Zusätzliche Informationen und Dienste

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