Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bereich "Höllsteig - 2. Erweiterung" - Änderung Nr. 39 in Rottenburg am Neckar - Ergenzingen beschlossen.

Die zu ändernde Fläche ist im FNP als bestehende landwirtschaftliche Fläche dargestellt und soll in eine geplante gewerbliche Baufläche umgewandelt werden.

Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 30.10.2023 bis einschließlich Mittwoch, dem 29.11.2023 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird die Änderung Nr. 39 des Flächennutzungsplanes mit Begründung und umweltbezogenen Informationen auf der Internetseite der Stadt Rottenburg am Neckar unter dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 29.11.2023 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen von

Montag, dem 30.10.2023 bis einschließlich Mittwoch, dem 29.11.2023
  • Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach, zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Rottenburger Stadtteile betreffenden Änderungen können im jeweiligen Rathaus des Stadtteils ebenfalls eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Begründung mit Umweltbericht
Da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, dienen die Ergebnisse des Umweltberichts zum Bebauungsplan „Höllsteig – 2. Erweiterung“ auch für die Begründung zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans.
Wesentliche Ergebnisse wie folgt:
  • Biotopverbund
  • Schutzgebiete
  • Ergebnis Untersuchung zum Artenschutz (Fledermaus, Vögel, Zauneidechse, Dicke Trespe)
  • geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

2. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Aspekten Regionaler Grünzug, Geotechnik, hochwertige landwirtschaftliche Fläche (Vorrangflur I), Artenschutz (Feldlerche), Wasserschutzgebiet, Niederschlagswasserbeseitigung, Abfallrecht, CEF-Maßnahmen, Verkehr und Straßen, Immissionen Bahnbetrieb

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
20.10.2023 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


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