Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Rottenburg am Neckar – Kiebingen "Krummes Gewand"
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 beschlossen, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bereich "Krummes Gewand" (Änderung Nr. 51) in Rottenburg am Neckar – Kiebingen eingeleitet wird. Die Beteiligung findet als Auslegung statt.

Der Änderungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplans wird künftig als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Zuge eines Flächentauschs und umfasst neben dem Änderungsbereich "Krummes Gewand" den Änderungsbereich "Schadenweiler Wegle", bei welchem eine geplante Wohnbaufläche in eine landwirtschaftliche Fläche umgewandelt wird.

Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 25.03.2024 bis einschließlich Mittwoch, dem 24.04.2024 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 werden die Auslegungsunterlagen auf dieser Internetseite der zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 24.04.2024 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen von

Montag, dem 25.03.2024 bis einschließlich Mittwoch, dem 24.04.2024
  • Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach, zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Rottenburger Stadtteile betreffenden Änderungen können im jeweiligen Rathaus des Stadtteils ebenfalls eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
25.03.2024 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


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