Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Änderung Nr. 53
Bereich "Beim Friedhof" in Rottenburg am Neckar - Seebronn
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 09.10.2025, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bereich "Beim Friedhof" (Änderung Nr. 53) in Rottenburg am Neckar – Seebronn, beschlossen.
Ziel der 53. Änderung des Flächennutzungsplans ist es, der starken Nachfrage nach Wohnbauplätzen für die Einwohner von Rottenburg am Neckar bzw. Seebronn nachzukommen. Hierzu sind eine landwirtschaftliche Fläche und eine Teilfläche eines Mischgebiets in ein Wohngebiet umzuwandeln.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur 53. Änderung verfügbar:
Begründung mit Umweltbericht
Da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, dienen die Ergebnisse des Umweltberichts zum Bebauungsplan „Beim Friedhof“ auch für die Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans. Wesentliche Ergebnisse wie folgt:
  • Artenschutz
  • Eingriffe in Natur und Landschaft
  • Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde im Rahmen des Flächennutzungsplanes verzichtet, da diese bereits im zweistufigen Bebauungsplanverfahren durchgeführt wurde. Daher liegen zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans keine umweltbezogenen Stellungnahmen aus.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die Auslegungsunterlagen (Plan und Begründung mit Umweltbericht) in der Zeit von

Montag, dem 27.10.2025 bis einschließlich Donnerstag, dem 27.11.2025

auf dieser städtischen Internetseite eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29 im Zeitraum von

Montag, dem 27.10.2025 bis einschließlich Donnerstag, dem 27.11.2025
  • Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach, zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Rottenburger Stadtteile betreffenden Änderungen können im jeweiligen Rathaus des Stadtteils ebenfalls eingesehen werden.

Während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@rottenburg.de übermittelt werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar (Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar) abgegeben werden.

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
24.10.2025 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


Zusätzliche Informationen und Dienste

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