Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)

Änderung Nr. 51
Bereich "Krummes Gewand" in Rottenburg am Neckar - Kiebingen
Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 17.03.2026, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bereich "Krummes Gewand" (Änderung Nr. 51) in Rottenburg am Neckar – Kiebingen, beschlossen.

Ziel der Änderung Nr. 51 des Flächennutzungsplans ist die Entwicklung eines Wohngebiets am südöstlichen Ortsrand von Rottenburg am Neckar - Kiebingen. Der Änderungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplans wird künftig als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Zuge eines Flächentauschs und umfasst neben dem Änderungsbereich "Krummes Gewand" den Änderungsbereich "Schadenweiler Wegle", bei welchem eine geplante Wohnbaufläche in eine landwirtschaftliche Fläche umgewandelt wird.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur 51. Änderung verfügbar:
Begründung mit Umweltbericht
Da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, dienen die Ergebnisse des Umweltberichts zum Bebauungsplan "Krummes Gewand" auch für die Begründung zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans. Wesentliche Ergebnisse wie folgt:
  • Schutzgebiete (FFH-Mähwiese)
  • Mensch, Gesundheit, Bevölkerung insgesamt (Verkehrslärm)
  • Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt (Vegetation, Magerwiesen, Feldlerche)
  • Boden (Versiegelung)
  • Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasserabfluss)
  • Klima, Luft (Kaltluftentstehung, Wärmebelastung)
  • Landschaft (Landschaftsbild)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Artenschutz (Vogelarten, Rodungszeiten, CEF-Maßnahmen)

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 08.03.2024 - 24.04.2024:
  • Landratsamt: Artenschutz (gefährdete Arten, Feldlerche, CEF-Maßnahmen, Maßnahmen zur Vermeidung des Tötungsverbots, FFH-Mähwiese), Niederschlagswasserbeseitigung (Entwässerungskonzept), Landwirtschaft (Vorrangflur I)
  • Regionalverband: Festlegungen in der Raumnutzungskarte des Regionalplans,
  • Regierungspräsidium Tübingen: Straßenwesen (Anbauverbot, Straßenanschluss, Sichtfelder, Abstände zu Baugrenzen, nicht überbaubare Grundstücksstreifen, Werbeanlagen, Zufahrtsverbot, äußere verkehrliche Erschließung, Immissionsschutz, ÖPNV) Landwirtschaft (Vorrangflur I)
  • Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe: Versorgungsleitungen, Plan
  • Landesamt für Denkmalpflege: Archäologische Kulturdenkmale
  • Deutsche Telekom: Telekommunikationsrichtlinien
  • Netze BW: Versorgungsanlagen

Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 25.03.2024 - 24.04.2024:
  • Starkregenrisikomanagement

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können die Auslegungsunterlagen (Plan und Begründung mit Umweltbericht und umweltbezogene Informationen) in der Zeit von

Dienstag, dem 07.04.2026 bis einschließlich Donnerstag, dem 07.05.2026

auf dieser städtischen Internetseite eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die oben genannten Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29 im Zeitraum von

Dienstag, dem 07.04.2026 bis einschließlich Donnerstag, dem 07.05.2026
  • Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach, zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Rottenburger Stadtteile betreffenden Änderungen können im jeweiligen Rathaus des Stadtteils ebenfalls eingesehen werden.

Während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an stadtplanung@rottenburg.de übermittelt werden. Darüber hinaus können die Stellung-nahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar (Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar) abgegeben werden.

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
02.04.2026 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


Zusätzliche Informationen und Dienste

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