Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 09.07.2018 beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) einzuleiten und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für den Bereich "Dätzweg II" - Änderung Nr. 42 in Rottenburg am Neckar zu beteiligen.

Folgende Änderung des Flächennutzungsplans liegt im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus:

Änderung Nr. 42
Rottenburg am Neckar "Dätzweg II"
Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes soll das bestehende Sondergebiet und Teilbereiche der bestehenden gewerblichen Bauflächen im Bereich "Dätzweg II" in Rottenburg am Neckar in eine geplante gemischte Baufläche und eine gewerbliche Fläche im Flächen-nutzungsplan geändert werden.

Die Änderung Nr. 42 des Flächennutzungsplanes liegt mit der jeweiligen Begründung in der Eingangshalle des Rathauses der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18, während der üblichen Dienststunden in der Zeit

von Montag, dem 17.12.2018 bis Montag, 07.01.2019 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach, zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder Email bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; Email: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der FNP-Änderungen unberücksichtigt bleiben.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
07.12.2018 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


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