Änderungen der Bebauungspläne "Siebenlinden II", "Siebenlinden Süd", "Hasslerstraße", "Ziegelhütte I" und "Ziegelhütte II" in Rottenburg am Neckar - Kernstadt

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 26.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Bebauungspläne:

  • "Siebenlinden II" – 6. Änderung
  • "Siebenlinden Süd" – 1. Änderung
  • "Hasslerstraße" – 4. Änderung
  • "Ziegelhütte I" – 1. Änderung
  • "Ziegelhütte II" – 2. Änderung

in Rottenburg am Neckar-Kernstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, zu ändern und das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB anzuwenden.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, dass die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die Auswirkungen der Planung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.

Die Ansiedlung von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben soll durch die Änderungen der Bebauungspläne "Siebenlinden II", "Siebenlinden Süd", "Hasslerstraße", "Ziegelhütte I" und "Ziegelhütte II" gesteuert werden, um die strukturelle Qualität der angrenzenden Wohnbereiche zu sichern und die befürchtete Niveauabsenkung der Gebiete zu verhindern.

Das Plangebiet der Bebauungspläne ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Änderungen der Bebauungspläne und die Begründungen liegen im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29

von Montag, dem 20.01.2020 bis Donnerstag, dem 20.02.2020 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
10.01.2020 - Stadtplanungsamt


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