Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP)

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 09.07.2018 folgende Beschlüsse gefasst:

Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gem. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen für die Bereiche

Änderung Nr. 41 Stadt Rottenburg am Neckar-Seebronn:
  • Ausweisung einer geplanten Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung "sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen"
Änderung Nr. 42 Stadt Rottenburg am Neckar-Kernstadt:
  • Ausweisung einer geplanten gemischten Baufläche und einer gewerblichen Baufläche
Änderung Nr. 43 Gemeinde Neustetten-Remmingsheim:
  • Ausweisung einer geplanten gewerblichen Baufläche
03.08.2018 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


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