Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP)

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 04.02.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

Die Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP) gem. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen für die Bereiche
  • "Erweiterung Hauser Feld" – Änderung Nr. 43 in Neustetten-Remmingsheim
  • "Lebensmittelmarkt Wurmlingen" – Änderung Nr. 44 in Rottenburg-Wurmlingen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung – Berichtigungen Nr. 54 bis 56.

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der FNP-Änderungen Nr. 43 und der Berichtigungen Nr. 54 bis 56.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft folgende Planbereiche:

  • Änderung Nr. 43, Neustetten-Remmingsheim „Erweiterung Hauser Feld“: Ausweisung einer geplanten gewerblichen Fläche
  • Berichtigungen Nr. 54 bis 56: Die Darstellung im FNP wird angepasst und Bebauungsplangebiete werden als Bestandsflächen dargestellt.

Folgende Änderungen des FNP liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus:

Änderung Nr. 43
Neustetten-Remmingsheim "Erweiterung Hauser Feld"
Für diesen Bereich wurde der Bebauungsplan "Erweiterung Hauser Feld" aufgestellt. Die entsprechende Fläche ist im FNP bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wird nun in eine geplante gewerbliche Fläche umgewandelt.

Berichtigungen Nr. 54 bis 56
Zwischenzeitlich wurden in der Stadt Rottenburg am Neckar und in den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach verschiedene Bebauungspläne rechtsverbindlich. Bei den Berichtigungen Nr. 54 bis 56 handelt es sich um Gebiete, die im wirksamen Flächennutzungsplan 2010 noch mit anderen Flächennutzungen dargestellt sind. Die Darstellungen im FNP sollen angepasst und die Bebauungsplangebiete als Bestandsflächen dargestellt werden.

Die Änderung Nr. 43 und die Berichtigungen Nr. 54 bis 56 des Flächennutzungsplanes liegen mit der jeweiligen Begründung in der Eingangshalle des Rathauses der Stadt Rottenburg am Neckar, Marktplatz 18, während der üblichen Dienststunden in der Zeit von

Montag, dem 15.04.2019 bis Mittwoch, dem 15.05.2019 -je einschließlich-
- Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach, zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift beim Stadtplanungsamt der Stadt Rottenburg am Neckar abgegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post, Fax oder E-Mail bei der Abteilung Stadtplanung eingereicht werden (Stadtplanungsamt, Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar; Fax: 07472/165-302; E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de). Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung-nahmen können bei der Beschlussfassung der FNP-Änderungen unberücksichtigt bleiben.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Anregungen zur Planung senden Sie bitte schriftlich unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse an

Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Alternativ können Sie Stellungnahmen per Fax, E-Mail oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten vorbringen.

Fax: 07472 / 165 - 302
E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de
15.04.2019 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


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