Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP)

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen folgender FNP-Änderungen beschlossen:

Änderung Nr. 41
Rottenburg am Neckar - Seebronn "Kinderhaus"
Für diesen Bereich wird zurzeit der Bebauungsplan "Kinderhaus" aufgestellt. Ziel des Bebauungsplans ist, Planungsrecht für den Neubau eines Kinderhauses an der Achalmstraße zu schaffen. Das bestehende Kinderbetreuungsangebot aller Kindereinrichtungen in Seebronn soll nun an einem Standort gebündelt werden. Die zu ändernde Fläche ist im FNP bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wird nun in eine geplante Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "soziale Einrichtung" umgewandelt.

Änderung Nr. 44
Rottenburg am Neckar - Wurmlingen "Lebensmittelmarkt Wurmlingen"
Für diesen Bereich wird zurzeit der Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Wurmlingen" aufgestellt. Ziel des Bebauungsplans ist, die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Einzelhandelsnutzung (Nah-/Grundversorgung Wurmlingen) zu erreichen. Die zu ändernde Fläche ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und wird nun in eine geplante Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung "Lebensmittelmarkt" umgewandelt.

Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 30.11.2020 bis einschließlich Freitag, dem 08.01.2021 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 werden die Änderungen Nr. 41 und Nr. 44 des Flächennutzungsplans mit der jeweiligen Begründung auf dieser Internetseite der Stadt Rottenburg am Neckar zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 08.01.2021 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, 3. OG im Rathausneubau (Zugang über das Historische Rathaus, Marktplatz 18 in Rottenburg am Neckar) vom 30.11.2020 bis einschließlich 08.01.2021 während nachstehender Öffnungszeiten ergänzt

  • Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus; halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach, zur allgemeinen Information der Bevölkerung eingesehen werden. Bitte informieren sie sich vor Einsichtnahme der Auslegungsunterlagen bei der jeweiligen Gemeinde über die Zugänglichkeit des Rathauses aufgrund der aktuellen Situation. Gegebenenfalls ist zur Einsichtnahme der Auslegungsunterlagen die vorherige Vereinbarung eines Termins notwendig.

Außerdem können die Auslegungsunterlagen zur 41. Änderung (Kinderhaus in Seebronn) auch im Rathaus des Stadtteils Seebronn (Tel. 07457 / 91846) und die Auslegungsunterlagen zur 44. Änderung (Lebensmittelmarkt Wurmlingen) auch im Wurmlinger Rathaus (Tel. 07472 / 919950) eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Situation ist hierfür die Vereinbarung eines Termins bei der Verwaltungsstelle erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans:
Begründung mit Umweltbericht. Da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, dienen die Ergebnisse des Umweltberichts zum Bebauungsplan "Kinderhaus" auch für die Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes. Wesentliche Ergebnisse wie folgt:
  • den Biotopverbund
  • die Schutzgebiete (Flachlandmähwiese),
  • die Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes,
  • die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter: Lebensräume und Arten, Boden, Landschaft (Landschaftsbild, Eingrünung).


Zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans:
Begründung mit Umweltbericht. Da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, dienen die Ergebnisse des Umweltberichts zum Bebauungsplan "Lebensmittelmarkt Wurmlingen" auch für die Begründung zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes. Wesentliche Ergebnisse wie folgt:
  • die Schutzgebiete in der Umgebung,
  • die Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes,
  • die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Ausgleich erheblicher Umweltauswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter: Lebensräume und Arten, Boden.


Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Auslegungsunterlagen zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans:
Auslegungsunterlagen zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans:
30.11.2020 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


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E-Mail:
stadtplanung@rottenburg.de
Tel.:
07472 / 165-380

Adresse:
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Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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