Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP)

Der gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 02.02.2021 die öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB, in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, folgender FNP-Änderungen beschlossen:

Änderung Nr. 32 - "Steinbruch" in Rottenburg am Neckar - Frommenhausen
Im Süden wird die geplante Fläche für Abgrabungen um rd. 1,8 ha bis zur Gemarkungsgrenze erweitert, dafür wird die Fläche im Nordosten um rund 5,0 ha in eine Fläche für Sicherung von Rohstoffen umgewandelt.
Für diese Änderung wurde eine erneute verkürzte Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Auslegung der 32. Änderung wird in der Zeit von Montag, dem 22.02.2021 bis einschließlich Montag, dem 08.03.2021 durchgeführt.

Änderung Nr. 45 - "Ehehalde" und "Hintere Ehehalde" in Rottenburg am Neckar
Die bisherige "geplante Sonderbaufläche Gartenhausgebiete" soll aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen und durch die Darstellung einer FNL (Fläche zur Entwicklung von Natur und Landschaft) ersetzt werden.
Für diese Änderung wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Diese wird in der Zeit von Montag, dem 22.02.2021 bis einschließlich Mittwoch, dem 24.03.2021 durchgeführt.

Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in den oben genannten Zeiträumen durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 werden die Entwürfe der Flächennutzungsplanänderungen Nr. 32 und Nr. 45 und die Entwürfe der Begründung, sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Bereich des Gebäudes Obere Gasse 29 (Rathaus-Neubau) an der großen Glasfront angebracht, so dass diese von außen vom Gehweg entlang der Oberen Gasse bzw. dem Gebäudezugang aus eingesehen werden kann. Das Betreten des Rathauses ist dafür nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus; halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans:
Begründung mit einem Auszug des Umweltberichts zur 3. Regionalplanänderung, dieser enthält Informationen zum:
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser (Schutzgebiete, Fließgewässer, Stillgewässer)
  • Schutzgut Luft, Klima (Kalt-/Frischluftentstehungsgebiet)
  • Schutzgut Fauna, Flora, biologische Vielfalt (Naturschutzgebiet, Bannwald, Schonwald, § 33-Biotop, Waldbiotop, flächenhaftes Naturdenkmal, Brutstätten von Feldlerche und Wachtel)
  • Schutzgebiet Landschaft (Landschaftsschutzgebiet, Streuobstwiesen-, Heidelandschaft)
  • Schutzgut Mensch (Gesundheit) Bevölkerung
  • Schutzgut Sachwerte, kulturelles Erbe (Bodendenkmal)
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
  • Monitoring zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
  • Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Lebensraumtypen-Analyse

Stellungnahmen, die folgende umweltbezogene Informationen enthalten:
  • Rücknahme der Darstellung "landwirtschaftliche Fläche".
  • Darstellung als Vorrangfläche zur Sicherung von Rohstoffen.
  • Betroffenheit von streng geschützten Arten (Dicke Trespe, Bromus grossus, Feldlerche und weiteren).
  • Vorkommen der sehr seltenen Brutvögel Rebhuhn und Grauammer.
  • Nahe gelegenes FFH-Gebiet "Neckar und Seitentäler bei Rottenburg", Naturschutzgebiet "Kapfhalde" und Waldbiotop.
  • Erschließung der Waldflächen muss während des Abbauzeitraums gewähr-leistet sein.
  • Nördlicher Bereich des Plangebiets liegt innerhalb der Zone III des Wasserschutzgebiets "Rossau/Burgmühle".

Zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans:
Stellungnahmen, die folgende umweltbezogenen Informationen enthalten:
  • Bereich liegt teilweise im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, hier gel-ten Verbote des § 78ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
  • Anregung, Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf die gesamten Hangbereiche des Weggentals unter Hinzunahme der durch das Teilgebiet des FFH-Gebiets „Spitzberg, Pfaffenberg, Kochhartgraben und Neckar“ bereits vorgegebenen Angrenzung, auszudehnen.
  • Arten- und Biotopschutz dienliche Bewirtschaftung soll möglich sein und gefördert werden. Monitoring soll dies begleiten.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der FNP-Änderungen unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
22.02.2021 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


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Kontakt

E-Mail:
stadtplanung@rottenburg.de
Tel.:
07472 / 165-380

Adresse:
Stadtverwaltung
Bauleitplanung
Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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