Änderungen des Flächennutzungsplanes (FNP)

Änderung Nr. 48
Rottenburg am Neckar – Kernstadt, "Schadenweiler"
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 11.04.2024, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bereich "Schadenweiler" (Änderung Nr. 48) in Rottenburg am Neckar – Kernstadt, beschlossen.
Ziel der 48. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Erweiterung der bestehenden Hochschule für Forstwirtschaft. Hierzu ist im Süden eine Grünfläche in ein sonstiges Sondergebiet umzuwandeln, sowie im Norden ein sonstiges Sondergebiet in eine Grünfläche umzuwandeln.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur 48. Änderung verfügbar:
1. Begründung mit Umweltbericht
Da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, dienen die Ergebnisse des Umweltberichts zum Bebauungsplan „Schadenweiler“ auch für die Begründung zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans. Wesentliche Ergebnisse wie folgt:
  • Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Böden
  • Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes
  • Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.

2. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
  • Landratsamt Tübingen: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Dachbegrünung, Artenschutz, Biotopschutz, Schutzgebiete, Niederschlagswasserbeseitigung, Abfallrecht, Bodenschutz, Landwirtschaft
  • Telekom: Telekommunikationsinfrastruktur
  • Zweckverband Wasserversorgung Ammertal-Schönbuchgruppe: Keine Bedenken
  • Regionalverband: Sonstiges Sondergebiet – Zweckbestimmung
  • Regierungspräsidium Tübingen: Keine Bedenken
  • Vermögen und Bau: Keine Bedenken
  • Landesamt für Denkmalpflege: Archäologische Denkmalpflege

Änderung Nr. 49
Starzach – Sulzau, "Vogtäcker"
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach hat in seiner Sitzung am 11.04.2024, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Bereich "Vogtäcker" (Änderung Nr. 49) in Starzach – Sulzau, beschlossen.
Ziel der 49. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Realisierung einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch die Stadtwerke Tübingen GmbH. Hierzu ist die Umwandlung einer landwirtschaftlichen Fläche und einer gemischten Baufläche in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaikanlage erforderlich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zur 49. Änderung verfügbar:
1. Begründung mit Umweltbericht
Da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird, dienen die Ergebnisse des Umweltberichts zum Bebauungsplan „Vogtäcker“ auch für die Begründung zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans. Wesentliche Ergebnisse wie folgt:
  • Umweltauswirkungen bezogen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft/Klima, Fläche, Pflanzen, Tiere, Biodiversität, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Berücksichtigung des besonderen Artenschutzes (Pflanzen, Brut- und Rastvögel)
  • Artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie werden die öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 29.04.2024 bis einschließlich Mittwoch, dem 29.05.2024 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 werden die Auslegungsunterlagen auf dieser Internetseite der Stadt Rottenburg am Neckar zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 29.05.2024 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen von

Montag, dem 29.04.2024 bis einschließlich Mittwoch, dem 29.05.2024
  • Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum können die Auslegungsunterlagen auch in den Rathäusern der Gemeinden Hirrlingen, Neustetten oder Starzach, zur allgemeinen Information der Bevölkerung während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
19.04.2024 - Bürgermeisteramt Rottenburg für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Rottenburg am Neckar mit den Gemeinden Hirrlingen, Neustetten und Starzach


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