Ärztlicher Bereitschaftsdienst für das Obere Gäu

Für die Rottenburger Stadtteile Baisingen, Eckenweiler, Ergenzingen, Hailfingen und Seebronn ändert sich zum 1. Februar die Regelung für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

Für Baisingen, Eckenweiler, Ergenzingen, Hailfingen und Seebronn, wie auch für den südlichen Teil des Landkreises Böblingen, wird zum 1. Februar der ärztliche Bereitschaftsdienst neu geregelt. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist für die ärztliche Hilfe zuständig, wenn die Arztpraxen geschlossen sind, also in der Woche abends und in der Nacht sowie an den Wochenenden und Feiertagen.
Zentrale Notfallpraxen an den Krankenhäusern in Herrenberg und Sindelfingen übernehmen den ärztlichen Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen. Während der Öffnungszeiten sind Ärzte vor Ort in den Notfallpraxen.
Die Patienten können dann direkt ohne Voranmeldung in eine der Praxen kommen. Können Patienten nicht in eine Notfallpraxis kommen, weil sie beispielsweise bettlägerig sind, erreichen sie unter der Telefonnummer 0180 3 11 00 30 den Arzt im Bereitschaftsdienst, der für medizinisch notwendige Hausbesuche eingeteilt ist. Diese Nummer gilt auch, wenn Patienten außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxen in der Nacht Kontakt mit dem diensthabenden Arzt aufnehmen möchten, weil sie medizinische Hilfe benötigen.
Die Patient(inn)en können die Notfallpraxis ihrer Wahl aufsuchen.

Notfallpraxis Herrenberg
am Krankenhaus Herrenberg
Marienstraße 25, 71083 Herrenberg
Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8 bis 22 Uhr

Notfallpraxis Sindelfingen
am Klinikum Sindelfingen-Böblingen
Arthur-Gruber-Str. 70, 71065 Sindelfingen
Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8 bis 22 Uhr

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen, Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen.

(Information der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg)

Ergänzender Hinweis:
Die Regelung für die übrigen Rottenburger Stadtteile ändert sich nicht. Unter Tel. 0 70 71 / 79 10 71 ist die Auskunft zur diensthabenden Praxis für den ärztlichen Bereitschaftsdienst erhältlich.
Für den Rettungsdienst gilt die 112. 
29.01.2014 - Redaktion Amtsblatt und Internet


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