Wohnbaugebiet "Engwiesen II" in Oberndorf

Ausschreibung von 2 Reihenhausgrundstücken, 2 Doppelhausgrundstücken im Wohngebiet "Engwiesen II" in Rottenburg am Neckar ? Oberndorf

Größe und Bebauung
In Oberndorf wurde das Wohnbaugebiet „Engwiesen II“ realisiert. Die Ausschreibung bezieht sich auf:

2 Reihenhäuser
  • Flst. 3878/67; 185 m²
  • Flst. 3878/68; 185 m²

2 Doppelhaushälften
  • Flst. 3878/14; 330 m² + CP 3878/16; 51 m²
  • Flst. 3878/15; 338 m²


Zu beachten:
  • Anbaubaulast bei den Reihenhäusern und Doppelhaushälften
  • Übernahme Abstandsflächenbaulast bei Flst. 3878/14


Rahmenbedingungen
Alle Informationen zum Bebauungsplan „Engwiesen II“ finden Sie auf der Homepage der Stadt Rottenburg am Neckar unter folgendem Link:
Bebauungsplan "Engwiesen II - 1. Bauabschnitt" in Rottenburg am Neckar - Oberndorf - Stadtnachrichten - Aktuelles - Rottenburg am Neckar

Im Baugebiet Engwiesen II, besteht eine Anschluss- und Benutzungspflicht an das kalte Nahwärmenetz, welches durch die Stadtwerke Rottenburg betrieben wird.

Die Bauplätze werden, nach den Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken der Stadt Rottenburg am Neckar, veräußert.


Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt 260,00 €/m², zzgl. 20,00 €/m² Ökobeitrag.
Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die erstmalige Erschließung des Kaufgegenstandes und zwar der Erschließungsbeitrag und andere Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den entsprechenden Gemeindesatzungen, welche auf den Kaufgegenstand entfallen (Abwasserbeitrag, Ansprüche des Erschließungsträgers, etc.). Ebenfalls enthalten sind die Kosten der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.

Der Käufer übernimmt sämtliche nach der Ersterschließung anfallenden Erschließungsbeiträge und andere nach der Ersterschließung anfallenden Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den entsprechenden Gemeindesatzungen.

Ferner übernimmt der Käufer sonst anfallende Kosten bzw. bereits angefallene Kosten (z.B: Grundstücksanschlusskosten ab Übergabepunkt oder Anschlusspunkt in der öffentlichen Verkehrsfläche sowie Baukostenzuschüsse, Telekommunikationsanschlüsse, Breitband, etc.).


Weitere Kosten
Notar- und Grundbuchkosten, sowie die Grunderwerbssteuer gehen zu Lasten des Käufers.

Bauverpflichtung
Mit der Bebauung ist innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss zu beginnen. Weitere zwei Jahre später müssen die Gebäude bezugsfertig sein.

Ansprechpartner
Ortsverwaltung Oberndorf Tel.: 07472/165-820
Rottenburger Str. 26
72108 Rottenburg a.N.

Bewerbung:
Ihre Bewerbung richten Sie postalisch an die oben angegebene Adresse.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
  • Formloses Anschreiben mit Angabe der Flurstücksnummer
Sie können sich für mehrere Flurstücke bewerben. In diesem Fall ist zwingend eine Priorisierung anzugeben. Beispiel:
  1. Flst. 3878/xx
  2. Flst. 3878/xx
  3. Flst. 3878/xx
- Fragebogen Oberndorf
- Finanzierungsbestätigung


Bewerbungsfrist:
Freitag, 21. August 2026
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Nähere Auskünfte zur Bebaubarkeit einzelner Grundstücke erteilt Ihnen die Abteilung Baurecht, Tel.: 07472/165-226

Bei Fragen zur vertraglichen Gestaltung des Kaufvertrages wenden Sie sich an das Liegenschaftsamt der Stadt Rottenburg am Neckar; Herrn Haug, Tel.: 07472/165-291

Rahmenbedingungen
Alle Informationen zum Bebauungsplan „Engwiesen II“ finden Sie auf der Homepage der Stadt Rottenburg am Neckar unter folgendem Link:
Im Baugebiet Engwiesen II, besteht eine Anschluss- und Benutzungspflicht an das kalte Nahwärmenetz, welches durch die Stadtwerke Rottenburg betrieben wird.
Die Bauplätze werden, nach den Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken der Stadt Rottenburg am Neckar, veräußert.


Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt 260,00 €/m², zzgl. 20,00 €/m² Ökobeitrag.
Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die erstmalige Erschließung des Kaufgegenstandes und zwar der Erschließungsbeitrag und andere Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den entsprechenden Gemeindesatzungen, welche auf den Kaufgegenstand entfallen (Abwasserbeitrag, Ansprüche des Erschließungsträgers, etc.). Ebenfalls enthalten sind die Kosten der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Der Käufer übernimmt sämtliche nach der Ersterschließung anfallenden Erschließungsbeiträge und andere nach der Ersterschließung anfallenden Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und den entsprechenden Gemeindesatzungen.
Ferner übernimmt der Käufer sonst anfallende Kosten bzw. bereits angefallene Kosten (z.B: Grundstücksanschlusskosten ab Übergabepunkt oder Anschlusspunkt in der öffentlichen Verkehrsfläche sowie Baukostenzuschüsse, Telekommunikationsanschlüsse, Breitband, etc.).


Weitere Kosten
Notar- und Grundbuchkosten, sowie die Grunderwerbssteuer gehen zu Lasten des Käufers.


Bauverpflichtung
Mit der Bebauung ist innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss zu beginnen. Weitere zwei Jahre später müssen die Gebäude bezugsfertig sein.


Ansprechpartner
Ortsverwaltung Oberndorf Tel.: 07472/165-820
Rottenburger Str. 26
72108 Rottenburg a.N.


Bewerbung:
Ihre Bewerbung richten Sie postalisch an die oben angegebene Adresse.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
- Formloses Anschreiben mit Angabe der Flurstücksnummer
Sie können sich für mehrere Flurstücke bewerben. In diesem Fall ist zwingend eine Priorisierung anzugeben. Beispiel:
1. Flst. 3878/xx
2. Flst. 3878/xx
3. Flst. 3878/xx
- Fragebogen Oberndorf
- Finanzierungsbestätigung

Bewerbungsfrist:
Mittwoch, 13. Mai 2026
Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Nähere Auskünfte zur Bebaubarkeit einzelner Grundstücke erteilt Ihnen die Abteilung Baurecht, Tel.: 07472/165-226

Bei Fragen zur vertraglichen Gestaltung des Kaufvertrages wenden Sie sich an das Liegenschaftsamt der Stadt Rottenburg am Neckar; Herrn Haug, Tel.: 07472/165-291

23.06.2026 - Verwaltungsstelle Oberndorf


Zusätzliche Informationen und Dienste

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