Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Allgemeinverfügung des Landratsamtes Tübingen

In den Städten und Gemeinden des Landkreises Tübingen gilt ab Dienstag, 4. Mai 2021 in verschiedenen öffentlich zugänglichen Bereichen und Plätzen ein Konsum- und Ausschankverbot für Alkohol. Dies hat der Landkreis Tübingen auf Initiative der Städte Tübingen und Rottenburg sowie einiger Kreisgemeinden verfügt und unter www.kreis-tuebingen.de amtlich bekannt gemacht.

Das Verbot gilt rund um die Uhr und vorerst bis einschließlich Sonntag, 16. Mai 2021. Entsprechend des Gebots der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme soll bis dahin die Entwicklung der Infektionslage im Landkreis beobachtet werden. Derzeit sinken die Fallzahlen, wobei noch nicht beurteilt werden kann, ob es sich bereits um eine Trendwende handelt.

Die Verfügung beruht auf §20 Corona-Verordnung, wonach die zuständigen Behörden über die aktuellen Regelungen hinausgehende weitergehende Maßnahmen wie beispielsweise das Verbot des Konsums und Ausschanks von Alkohol auf öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen erlassen können.

Auf Grund des üblicherweise frühlingshaften Maiwetters ist damit zu rechnen, dass sich mehr Personen im Freien aufhalten. Verbunden mit der Schließung gastronomischer Betriebe kann davon ausgegangen werden, dass sich der Alkoholkonsum auf bestimmte öffentliche Bereiche verlagert. Wenn Menschen durch den Alkoholgenuss enthemmt werden, werden die üblichen AHA-Regeln oftmals nicht mehr eingehalten, so dass das Infektionsrisiko weiter steigt – gerade auch im Hinblick auf die weitere Ausbreitung der leichter übertragbaren britischen Virusmutation. Nicht außer Acht zu lassen ist dabei die Tatsache, dass aktuell nahezu 20 Prozent der Neuinfektionen im Landkreis Tübingen auf die Gruppe der 20-29-jährigen entfallen.

In Rottenburg gilt das Alkoholverbot an folgenden Orten:
  • Bahnhof, Poststraße
  • Festhalle Jahnstraße, Seebronner Str. 20, Rottenburg
  • Eugen-Bolz-Platz
  • Areal Marktplatz - Neckarufer an der Josef-Eberle-Brücke, Bahnhofstr. 18
04.05.2021 - Stadtverwaltung, Redaktion Amtsblatt und Internet


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