Angebliche städtische Anzeigen-Akquise genau prüfen

Aus aktuellem Anlass weisen die Rottenburger Stadtverwaltung und die WTG darauf hin, dass Gewerbetreibende bei Anzeigen-Anfragen, die beispielsweise für eine Broschüre der Stadt Rottenburg oder in Abstimmung mit der Stadtverwaltung erfolgen, diese genau prüfen sollten. Einige Anzeigen-Werber berufen sich darauf, im Auftrag der Stadt oder des Oberbürgermeisters Anzeigen beispielsweise für ein Magazin zu akquirieren. Für einzelne Publikationen gibt es hin und wieder tatsächlich dieses Einvernehmen mit der Stadt oder der WTG. Die Werber verfügen in diesen Fällen aber immer über ein entsprechendes Schreiben vom Oberbürgermeister oder von der Betriebsleiterin der WTG, das sich die Gewerbetreibenden vorlegen lassen sollten. Im Zweifel geben die WTG (Tel. 07472 / 916-235) oder das Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement (Tel. 07472 / 165-419) gerne Auskunft, ob aktuell eine Anzeigen-Akquise für eine städtische Publikation in Auftrag gegeben wurde.

Aktuell akquiriert ein Verlag aus Düsseldorf Anzeigen für ein Rottenburger „Bürgermagazin“. Dies ist keine Veröffentlichung der Stadt Rottenburg oder der WTG.
27.03.2019 - Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerengagement


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