Antrag auf Notbetreuung

Notbetreuung für Schüler*innen der Klassen 1 bis 7 und Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege

Laut Amtlicher Bekanntmachung des Landratsamts Tübingen vom 08.05.2021 stellt das Gesundheitsamt eine seit fünf Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von weniger als 165 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner fest. Der Unterricht an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ist damit ab Montag, 10.05.2021 wieder im Wechselunterricht zulässig.

In den Kindertageseinrichtungen ist der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ebenfalls wieder ab Montag, 10.05.2021 zulässig.

Für Schüler*innen der Klassen 1 bis 7, die nicht in Präsenz sind und deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird eine Notbetreuung angeboten.

Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht, haben Anspruch auf Notbetreuung. Für die Teilnahme an der Notbetreuung ist zu erklären, dass beide Erziehungsberechtigten in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Homeoffice-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

Die Teilnahme an der Notbetreuung nur möglich, wenn die Eltern ihre Zustimmung erteilen, dass ihr Kind 2 x pro Woche an der Schule mit einem Antigen-Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wird.

Anmeldeformulare gibt es über die jeweilige Schule oder die städtische Homepage. Die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung ist auf Anforderung der Schule notwendig!

Wir appellieren dringend an Sie, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies aufgrund Ihrer familiären und beruflichen Situation zwingend erforderlich ist! Nur so kann die Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, wirksam werden!
Anträge für Notbetreuung
10.05.2021 - Amt für Bildung, Kultur und Sport, Stadtverwaltung, Redaktion Amtsblatt und Internet


Zusätzliche Informationen und Dienste

Zwei Mädchen