Bewohnerparkausweis beantragen

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Beschreibung

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.

Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Verfahrensablauf

In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung vorlegen müssen.

Erforderliche Unterlagen


  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung

  • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin

Kosten


Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt pro Kalenderjahr 60 Euro.
Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und einem Leergewicht über 1800 kg oder mit rein elektrischem Antrieb und einem Leergewicht über 2000 kg wird eine Gebühr von 90 Euro festgelegt.

Die Neuausstellung im Falle eines Kennzeichenwechsels sowie bei Verlust, Beschädigung und Wohnungswechsel ist mit 10 Euro gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung



Zusätzliche Informationen und Dienste

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