Aufhebung des Bebauungsplans "Kernstadt - Steuerung von Vergnügungsstätten"

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 21.05.2019 und 26.05.2020 in öffentlicher Sitzung, die Aufhebung des Bebauungsplans "Kernstadt - Steuerung von Vergnügungsstätten" in Rottenburg am Neckar gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, beschlossen.

Der Gemeinderat hat ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplans sollen bestimmte Nutzungen und Betriebe in belebten Innenstädten zugelassen werden.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Kernstadt – Steuerung von Vergnügungsstätten“ ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Übersichtsplan Bebauungsplan "Kernstadt - Steuerung von Vergnügungsstätten"Bild vergrößern
Übersichtsplan.

Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 10.08.2020 bis einschließlich Donnerstag, dem 10.09.2020 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht auf dieser Internetseite der Stadt Rottenburg am Neckar zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 10.09.2020 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes - Service Baurecht, Obere Gasse 29 der Stadt Rottenburg am Neckar in der Zeit vom 10.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020 während nachstehender Öffnungszeiten ergänzt
  • Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus; halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
10.08.2020 - Stadtplanungsamt


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