Aufhebung des Bebauungsplans "Kernstadt - Steuerung von Vergnügungsstätten"

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 24.11.2020 in öffentlicher Sitzung die öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans "Kernstadt - Steuerung von Vergnügungsstätten" in Rottenburg am Neckar gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, beschlossen.

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans sollen bestimmte Nutzungen und Betriebe in belebten Innenstädten zugelassen werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Kernstadt - Steuerung von Vergnügungsstätten" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
29.01.2021 - Stadtplanungsamt


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