Aufhebung des Bebauungsplans "Kernstadt - Steuerung von Vergnügungsstätten"

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 24.11.2020 in öffentlicher Sitzung die öffentliche Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans "Kernstadt - Steuerung von Vergnügungsstätten" in Rottenburg am Neckar gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, beschlossen.

Mit der Aufhebung des Bebauungsplans sollen bestimmte Nutzungen und Betriebe in belebten Innenstädten zugelassen werden.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes "Kernstadt - Steuerung von Vergnügungsstätten" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 08.02.2021 bis einschließlich Dienstag, dem 09.03.2021 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht, sowie die wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf dieser Internetseite der Stadt Rottenburg am Neckar zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist bis zum 09.03.2021 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird daneben als zusätzliches Angebot durch Aushang im Bereich des Gebäudes Obere Gasse 29 (Rathaus-Neubau) an der großen Glasfront angebracht, so dass diese von außen vom Gehweg entlang der Oberen Gasse bzw. dem Gebäudezugang aus eingesehen werden kann. Das Betreten des Rathauses ist dafür nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie auch hier die allgemeinen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus; halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar
A. Fachgutachten:
Der Umweltbericht behandelt:
  • Schutzgebiete (Wasserschutzgebiet "Kiebingen", FFH-Gebiet "Neckar und Seitentäler bei Rottenburg"): Keine Beeinträchtigung der einzelnen Schutzgebiete.
  • Biotopkartierung: Keine kartierten Biotope im Geltungsbereich.
  • Überschwemmungsgebiet: Keine Beeinträchtigung.
  • Schutzgut Mensch (Lärmemissionen): Nutzungsbeschränkungen und negative Auswirkungen im Rahmen der Bau- und Nutzungsgenehmigungen prüfen.

B. Umweltbezogene Stellungnahmen:
Landratsamt Tübingen:
  • Hinweis auf Berücksichtigung des FFH-Gebietes.
  • Hinweis auf Berücksichtigung der Erhaltungsmaßnahme zur Erhaltung der Lebensstätte des Großen Mausohres.
  • Vergnügungsstätten/Veranstaltungen in Neckarnähe mit Lärm- und Lichtemissionen mit unterer Naturschutzbehörde abstimmen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
08.02.2021 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

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Kontakt

E-Mail:
stadtplanung@rottenburg.de
Tel.:
07472 / 165-380

Adresse:
Stadtverwaltung
Bauleitplanung
Zugang über Obere Gasse 29 (Gebäude D)
Eingang Stadtplanungsamt
72108 Rottenburg am Neckar
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Lage:
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Anreise:
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