Aufhebung des Ortsbauplans "Ebene und Schelmenäcker" in Rottenburg am Neckar - Wendelsheim

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 22.02.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Ortsbauplan "Ebene und Schelmenäcker" in Rottenburg am Neckar-Wendelsheim gem. § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl I, S. 3634) mit den jeweils gültigen Änderungen, aufzuheben und das Aufhebungsverfahren im Zuge des Verfahrens zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans "Ebene und Schelmenäcker - Neufassung" durchzuführen.

In derselben Sitzung hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Außerdem stimmte der Gemeinderat zu, dass die Begründung zum neuen Bebauungsplan "Ebene und Schelmenäcker - Neufassung", die Begründung für die Aufhebung des Ortsbauplans "Ebene und Schelmenäcker" beinhaltet.

Am 24.05.2022 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den ergänzten Auslegungsbeschluss gefasst. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB statt.

Um die planerischen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich zu schaffen, soll neues Planungsrecht in Form eines qualifizierten Bebauungsplans geschaffen werden. Daher wird der alte Ortsbauplan "Ebene und Schelmenäcker", rechtsverbindlich seit 24.11.1953, aufgehoben.

Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Ortsbauplans "Ebene und Schelmenäcker" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) zur Sicherung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie wird die öffentliche Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Die öffentliche Auslegung wird in der Zeit von Montag, dem 13.06.2022 bis einschließlich Mittwoch, dem 13.07.2022 durchgeführt. Unter Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes vom 20.05.2020 wird der Ortsbauplan "Ebene und Schelmenäcker" und die Begründung auf dieser Internetseite zur Ansicht und zum Ausdruck während der oben genannten Frist bis zum 13.07.2022 digital bereitgestellt.

Die angeordnete Auslegung wird im genannten Auslegungszeitraum als zusätzliches Angebot durch Aushang im Foyer des Stadtplanungsamtes – Service Baurecht, Obere Gasse 29, ergänzt. Die Auslegungsunterlagen liegen

von Montag, 13.06.2022 bis Mittwoch, 13.07.2022 -je einschließlich-
  • Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Im gleichen Zeitraum kann der Ortsbauplan mit der Begründung auch im Rathaus des Stadtteils Wendelsheim während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist schriftlich unter Nutzung folgender Anschriften eingereicht werden:

Per Post:

Stadt Rottenburg am Neckar
Stadtplanungsamt
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar

Per E-Mail: stadtplanung@rottenburg.de

Per Fax: 07472/165-302

Die Abgabe der Erklärung zur Niederschrift ist ausgeschlossen (§ 4 PlanSiG).

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung geprüft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
13.06.2022 - Stadtplanungsamt


Zusätzliche Informationen und Dienste

Aufgerollter Plan