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Aufhebung des Ortsbauplans "Ebene und Schelmenäcker" in Rottenburg am Neckar - Wendelsheim
Aufgrund von § 10 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar in seiner Sitzung am 16.04.2024 die Aufhebung des seit 24.11.1953 rechtsverbindlichen Ortsbauplans "Ebene und Schelmenäcker" in Rottenburg am Neckar - Wendelsheim als Satzung beschlossen.
Um die planerischen Voraussetzungen für eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich zu schaffen, soll neues Planungsrecht in Form eines qualifizierten Bebauungsplans geschaffen werden. Daher wird der alte Ortsbauplan "Ebene und Schelmenäcker", rechtsverbindlich seit 24.11.1953, aufgehoben.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzuhebenden Ortsbauplans "Ebene und Schelmenäcker" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der räumliche Geltungsbereich des aufzuhebenden Ortsbauplans "Ebene und Schelmenäcker" ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
21.06.2024 - Stadtplanungsamt
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