Aus dem Ortschaftsrat

Information aus der öffentlichen Sitzung am 07. Mai 2014

Am 07.05.2014 fand eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates statt. Die Sitzung begann um 19:30 Uhr, es waren 8 Gremiumsmitglieder und 3 Zuhörer anwesend. Die Sitzung wurde um 20:45 Uhr beendet.


Beantwortung von Anfragen

Anfrage zum Fortgang des Baugebietes Hinter dem Dorf 2 von Ortschaftsrat Frank Schach: Bei der Entwicklung des Baugebietes „Hinter dem Dorf 1“ ist die STEG (Stadtentwicklungsgesellschaft) betraut gewesen. Momentan wird das bisherige Vertragswerk mit der STEG geprüft inwieweit aus dem Verfahren Ergebnisse verwendet werden können. Wenn hierüber Klarheit besteht, wird man die weitere Vorgehensweise festlegen und konkretere Aussagen über die Zeitschiene machen können. Die größte Hürde ist der Umstand, dass es noch Eigentümer gibt, die für eine Teilnahme nicht bereit sind. Die Beantwortung der Anfrage ist für Frank Schach so ausreichend, eine schriftliche Stellungnahme ist nicht notwendig.

Zur Anfrage von Fr. Manuela Beck / Frank Schach zu städt. Grundstücken und Grundstücksverkäufen wird auf Tagesordnungspunkt Verschiedenes verwiesen.


Mitteilungen der Verwaltung

Berichtigung aus der letzten OR-Sitzung: Beim Bauvorhaben handelte es sich um die Wehrgasse 26 und nicht um ein Bauvorhaben In den Wehrgärten 26.


In der Neuffenstraße haben 2 Geschwindigkeitsmessungen in der Feierabendzeit stattgefunden. Überschreitungen sind nicht gemessen worden.


In der Betzengasse ist ein Bauvorhaben mit dem Förderprogramm „Kaufen, Sanieren, Gestalten“ gefördert worden.


Schuppengebiet: Wunsch aus dem Ortschaftsrat war es, beim Stadtplanungsamt nachzufragen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Umlegung für ein Schuppengebiet durch eine Interessengemeinschaft in Eigenregie durchzuführen. Diesem Wunsch ist der Vorsitzende nachgekommen. Nach Auskunft des Stadtplanungsamtes bzw. von Baubürgermeister Weigel ist es grundsätzlich möglich, dass auch eine private Interessengemeinschaft ein Bebauungsplanverfahren in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt. Der Verfahrensweg ist hierbei jedoch derselbe (Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss u. Satzungsbeschluss im Gemeinderat mit Vorberatung im Ortschaftsrat). Auch die rechtlichen und technischen Vorgaben/Standards müssten eingehalten werden (z. B. artenschutzrechtliche Begehung, Erschließungsplanung, Eingriffs- / Ausgleichsbilanz, Ausgleichsmaßnahmen). Mögliche private Interessenten bzw. Initiatoren dürfen sich gerne beim Baudezernat / Stadtplanungsamt erkundigen und Informationen einholen. Einer Beteiligung am Schuppengebiet in Hailfingen wird nach Gesprächen auch von Hailfinger Seite keine große Chance eingeräumt, da die Kosten etwa gleich hoch sind, die Entfernung jedoch größer wird.


Bürgerprojekte - Anträge

Freunde und Förderer der Grundschule Seebronn e. V. – Theaterprojekt, Schuljubiläum:

Ein interessantes, für die Schülerinnen und Schüler sicher sehr spannendes und auch pädagogisch wertvolles Projekt startet an unserer Grundschule. Ein Theaterstück wird im Rahmen des Unterrichtes einstudiert. Dieses Theaterstück kommt an unserem Schuljubiläum am 12.07.2014 zur Aufführung. Das Gesamtprojekt beläuft sich auf 1.425 €, beantragter Zuschuss aus dem Bürgergeld 725 €. Der Ortschaftsrat beschloss einstimmig, dem Förderverein für das Theaterprojekt zum Schuljubiläum einen Zuschuss in Höhe von 725,00 Euro zu bewilligen.


SeeStern e. V. – Ausstattung und Ausbau Bauwagen / Bauhütte für Ferien- und Schulkinderbetreuung:

Die Bauhütte, die bereits auf dem Gelände unserer Grundschule steht soll ertüchtigt und dessen Ausstattung verbessert werden. Gedacht ist an Werkzeug und eine Werkbank. Damit wird sowohl für Schulkinderbetreuung als auch für die Feriencamps die Möglichkeit geschaffen sich kreativ und handwerklich zu beschäftigen. Die Arbeiten an der Hütte erfolgen in Eigenleistung. Der Ortschaftsrat beschloss einstimmig, dem Verein SeeStern e. V. für die Ausstattung bzw. Ausbau des Bauwagens für die Ferien- u. Schulkinderbetreuung einen Zuschuss in Höhe von 700 Euro zu bewilligen.


Bauvorhaben – zur Kenntnis

Der Vorsitzende teilte mit, dass die Ortsverwaltung vom Stadtplanungsamt über folgende Bauanträge informiert worden ist:

-Abbruch Wohn- u. Wirtschaftsgebäude, Flst. Nr. 152/2, Wehrgasse 6
-Neubau eines Einfamilienwohnhauses u. Herstellung von 2 Stellplätzen, Flst. Nr. 5746, Hintere Wiesen

Der Ortschaftsrat nahm die Bauvorhaben zur Kenntnis.


Planung Ortsdurchfahrt – weitere Vorgehensweise, Zeitplan

Der Vorsitzende führte dazu aus, dass es heute lediglich um die Information über einen Zeitplan geht. Ziel sei es gewesen, vom Planungsbüro bis Ende April ein Konzept zu erhalten. Dies habe jedoch zeitlich nicht gereicht. Laut Tiefbauamt, Herrn Wanner sei dieses Konzept nun bis Ende Mai oder auch erst im Juni anvisiert.

Im Übrigen sei auch die Frage, ob es politisch sinnvoll ist, dieses Thema noch mit dem jetzigen Ortschaftsrat (Neuwahlen am 25. Mai 2014) zu beschließen. Es handle sich schließlich um eine weitreichende Entscheidung, mit der sich der neue Ortschaftsrat befassen sollte. Ein zeitlicher Nachteil ergebe sich dadurch laut Tiefbauamt nicht.

Der voraussichtliche Zeitplan liegt vor, der Ortschaftsrat ist mit diesem Zeitplan einverstanden.


Verschiedenes

Zur Anfrage von Manuela Beck / Frank Schach bezüglich einer Liste aller städtischen Grundstücke auf Gemarkung Seebronn sowie Grundstücksan- und Grundstücksverkäufe der letzten 5 Jahre durch die Gemeinde machte der Vorsitzende folgende Anmerkungen:

Die Auflistung sämtlicher städtischen Grundstücke auf Gemarkung Seebronn bedeute einen enormen Verwaltungsaufwand. Die Angaben müssten dafür mühsam aus den Grundbüchern erhoben werden. Grundsätzlich habe der Ortschaftsrat natürlich ein Informationsrecht. Es sollten aber auch schlüssige Argumente für die Notwendigkeit der geforderten Unterlagen vorliegen. Es dürfe nicht dazu führen, die Verwaltung über Gebühr zu beschäftigen. Nicht zu unterschätzen sei auch, dass es sich hier um nichtöffentliche Unterlagen handle. Die Herausgabe solcher Listen sei auch deshalb nicht ganz unproblematisch. Die Frage sei erlaubt, ob es nicht sinnvoller sei, zu bestimmten Themen und Projekten solche konkrete Informationen einzuholen. Weiter sei vorher genau zu definieren, welche Informationen solche Listen enthalten sollen. Eine Aufstellung mit reinen Flurstücksangaben sei ohnehin wenig hilfreich, da damit weder Lage, noch Gewann ersichtlich sei und man sich ohne Plan nicht orientieren könne.

Abschließend bittet der Vorsitzende bei Bedarf in einem schriftlichen Antrag genau zu definieren, was die Listen enthalten sollen und Zweck sowie Notwendigkeit zu begründen. Darüber könne man dann beraten und entsprechend verfahren.


Anfragen der Damen und Herren Ortschaftsräte

Frank Schach erkundigte sich nach den Terminen, wann der Rasenschnitt des Sportplatzes abgeholt wird. Dies wäre hilfreich für den anfallenden Rasenschnitt der Schützengesellschaft, der damit ebenfalls mit abgeholt werden könnte. Der Vorsitzende antwortete, dass es hierzu keinen fixen Terminplan gibt. Weiter befinde man sich derzeit in intensiven Gesprächen mit den Technischen Betrieben und den Stadtwerken um die unsägliche Situation Rasenschnitt zu lösen.

Oskar Wiech fragte nach der Pflege und Ausräumen von Wassergräben. Der Graben zwischen der Remmingsheimer Straße und dem Eisental sollte überprüft und ggfs. ausgeräumt werden. Die Verwaltung wird diesbezüglich das Tiefbauamt informieren. Diese Arbeiten sind jedoch erst im Herbst möglich.


Ihre Verwaltungsstelle
03.06.2014 - Verwaltungsstelle Seebronn, Verwaltungsstelle Seebronn


Zusätzliche Informationen und Dienste

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