Ausländer- und Asylwesen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung


Kontakt

E-Mail:
auslaenderamt@rottenburg.de
Ausländer- und Asylwesen unterbringung@rottenburg.de
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung
Telefon:
07472 / 165-246
Ausländer- und Asylwesen 07472 / 165-507
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung
Telefax:
07472 / 165-298
Adresse:
Hinter dem Rathaus (Gebäude D)
4. Stock, Zimmer D 401 und D 402
72108 Rottenburg am Neckar
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Fahrplanauskunft
Postanschrift:
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar
Öffnungszeiten:
Ämter allgemein
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Do. 14:00 – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Internet:
zur Online-Terminvereinbarung
Gehört zu Dezernat:
Dezernat 3
Gehört zu Amt:
Ordnungsamt
Gehört zu Abteilung:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Persönliche Vorsprachen sind grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung möglich (siehe Bürgerservice – Onlineterminvereinbarung).

Die Stadt Rottenburg am Neckar und ihre 17 Stadtteile ist zuständige Ausländerbehörde für ca. 6.300 ausländische Bürgerinnen und Bürger.
Ausländische Einwohner werden hier in allen aufenthaltsrechtlichen Fragen beraten.
Die Ausländerbehörde entscheidet über beantragte Aufenthaltstitel und erteilt zum Beispiel befristete Aufenthaltserlaubnisse, Niederlassungserlaubnisse, Blaue Karten EU oder Erlaubnisse zum Daueraufenthalt-EU. Daneben entscheidet sie in vielen Fällen über die Zulassung einer Beschäftigung und überwacht die Einhaltung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften im Rahmen besuchsweiser Aufenthalte.
Flüchtlinge erhalten hier Aufenthaltsgestattungen im Rahmen des Asylverfahrens und Duldungen nach erfolglos betriebenem Asylverfahren.

Verfahren im Einzelnen:

  • Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
  • Aufenthaltserlaubnis zum Studium, Sprachkurs und Schulbesuch
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
  • Aufenthaltserlaubnis für betriebliche Aus- und Weiterbildung
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-Pair-Beschäftigung
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen T ätigkeit
  • Aufenthaltserlaubnis für Freiwilligendienst
  • Besuchsvisum / Verpflichtungserklärung
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
  • Niederlassungserlaubnis
  • Asylangelegenheiten
  • Visaverlängerungen



Zusätzliche Informationen und Dienste

Dolmetscherdienst

Bei der Stadt Rottenburg gibt es sprachliche Unterstützung.