Außer-Kraft-Treten der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht aus dem Jahr 1978

Der Gemeinderat der Stadt Rottenburg am Neckar hat am 23.07.2019 in öffentlicher Sitzung die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 BBauG im Altstadtbereich der Stadt Rottenburg am Neckar vom 22.11.1977, ergänzt am 13.06.1978 beschlossen.

Der Geltungsbereich der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht aus dem Jahr 1978 ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
30.08.2019 - Stadtplanungsamt


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